Für unsere Mitglieder dürfen wir als Lohnsteuerhilfeverein auch die folgenden Anträge stellen
» auf Lohnsteuerermäßigung,
» auf Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999,
» auf Kindergeld im Sinne des Einkommensteuergesetzes,
» auf Elterngeld, etc.
» zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersversorung nach
dem AVmG ("Riester-Rente").
Alle diese Leistungen sind durch den günstigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, welcher steuerlich absetzbar ist.
Bei uns sind Sie in guten Händen!
Als Spezialisten für Arbeitnehmersteuern haben wir für Sie Antworten auf alle wichtigen Steuerfragen, denn durch regelmäßige Teilnahme an Seminaren des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e. V. verfügen unsere Sachbearbeiter über spezielle Steuer-Kenntnisse für Berufsanfänger, Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter & Kapitalanleger.
Das sind gute Argumente für Ihr Vertrauen in die IDL NRW e.V. – warten Sie also nicht länger, werden Sie Mitglied!
Hier können Sie unsere Beratungsbefugnis einsehen oder als PDF downloaden.